Zum Schutz der Natur gilt vom 1. April bis 15. Juli in Hannovers Wäldern und freien Landschaften die "Generelle Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit," die im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) geregelt ist. Auf ausgewiesenen Hundeauslaufflächen und –wegen dürfen Hunde auch während der Brut- und Setzzeit frei laufen. Auch bei Rückschnitten an Bäumen und Hecken, soweit sie nach Baumschutzsatzung und Naturschutzgesetz überhaupt zulässig sind, ist besondere Vorsicht geboten, um brütende Vögel nicht zu stören. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün hat hierfür ein Merkblatt erstellt, das online und telefonisch unter (05 11) 1 68 – 4 38 01 bestellt werden kann. Weitere Informationen zur Anleinpflicht, zu Ausnahmen und zu Auslaufflächen gibt es hier -.- Quellennachweis
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