Das Grillen ist in den öffentlichen Park- und Grünanlagen auch weiterhin grundsätzlich geduldet. Zu den Voraussetzungen gehört, dass ausschließlich Holzkohle in feuerfesten, mobilen Geräten verwendet wird. Zudem muss der Grill außerhalb des Kronenbereiches von Bäumen stehen. Schließlich ist die Holzkohle nach dem Grillen vollständig zu löschen und mit dem übrigen Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen – gegebenenfalls mit dem Hausmüll im Wohnumfeld. Nicht erlaubt ist das Grillen außerhalb öffentlicher Park- und Grünanlagen, auf Spielplätzen und Friedhöfen, in Wäldern und Landschaftsschutzgebieten sowie in Gartendenkmalen (zum Beispiel Maschpark, Stadtpark und Berggarten). Weitere Informationen zum Grillen im öffentlichen Raum bietet das Internet unter www.hannover.de, Suchwort „Grillen“. Quellennachweis
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